Bei einem klassischen Einkauf wird der volle Betrag auf einmal fällig und man bekommt die Ware erst dann übergeben, wenn der Verkäufer das Geld erhalten hat. Je nach Anschaffung kann sich dann gleich einmal ein größeres Loch im Geldbeutel zeigen.
Wer auf der Suche ist nach einer Finanzierungsmöglichkeit, die sich flexibler gestalten lässt, der kann über einen Mietkauf nachdenken.
Beim Mietkauf zeigt bereits die Kombination der beiden Wörter „mieten“ und „kaufen“, um was es eigentlich geht. Anstatt eine Sache entweder nur auf Zeit zu nutzen oder aber gleich bindend zu erwerben, kann man mit dem Mietkauf beides in einem.
Der Mietkauf entspricht einem Mietvertrag, durch den der zukünftige Käufer das Recht erhält, beispielsweise eine Wohnimmobilie innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zu erwerben. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er das Objekt – in diesem Fall die Immobilie – bereits in vollem Umfang nutzen.
In dem Vertrag wird außerdem ein Kaufpreis festgelegt, der für den später folgenden Erwerb gültig ist. Hierbei werden die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Mietzahlungen ganz oder zum Teil mit angerechnet.
Ein Mietkauf scheint damit sehr ähnlich zu einem Leasingvertrag zu sein. Wenn man Leasing und Mietkauf aus steuerlicher Sicht betrachtet, unterscheiden sich die beiden Finanzierungsalternativen jedoch.
Während bei einem Mietkauf das Objekt direkt Besitz des Käufers wird, kann beim Leasing das Produkt genutzt werden, Eigentümer bleibt jedoch der Herausgeber des Objekts. Somit hat der Mietkauf eher Ähnlichkeit mit der klassischen Ratenzahlung bei einem Kredit als mit einem Leasingvertrag.
Nicht jeder Anbieter akzeptiert diese Finanzierungsvariante. Daher sollte man vor den weiteren Verhandlungen unbedingt klären, ob eine Vereinbarung über Mietkauf möglich ist oder nicht.